AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Geltungsbereich & Vermittlerstatus
Morath Business Travel Management (nachfolgend „Morath“) bietet Dienstleistungen im Bereich der Organisation, Planung und Betreuung von Geschäftsreisen an.
Morath handelt ausschließlich als Vermittler von Beförderungs-, Beherbergungs- und sonstigen Reiseleistungen.Der jeweilige Hauptvertrag über die eigentliche Reiseleistung kommt direkt zwischen dem Kunden und dem gewählten Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaft, Hotel, Bahnunternehmen, Mietwagenanbieter) zustande. Es gelten die AGB und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
2. Servicezeiten & Irregular Operations
Die regulären Servicezeiten von Morath sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr (CET), ausgenommen bundesweite Feiertage.
Support und Anfragen außerhalb dieser Servicezeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen gelten als Notfall-Betreuung („Irregular Operations“).
Die Abrechnung für Notfälle außerhalb der Servicezeiten erfolgt je nach gebuchtem Tarif:
Pay-As-You-Go & Professional: 150,00 € netto pro Incident. (bei mehr als 4 Involvierten Personen, zzgl. 75€ netto pro Person.)
Executive: 120,00 € netto pro Incident. (Zusatzkonditionen für Gruppen ab 4 Involvierten Personen nach individueller Vereinbarung)
Aufträge, die über das monatliche Inklusivvolumen hinausgehen, werden mit den im Tarif vereinbarten Sätzen für Zusatzbuchungen abgerechnet.
Rechnungen für Retainer und Servicegebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung von Morath Business Travel Management richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Servicemodell (Pay-As-You-Go, Professional oder Executive).
Pay-As-You-Go-Modell: Die Servicegebühr für Einzelaufträge (gestaffelt nach Personenanzahl) wird unmittelbar mit Erteilung des Buchungsauftrags fällig und sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Es besteht kein monatliches Kontingent; eine Übertragung entfällt, da auftragsbezogen abgerechnet wird.
Retainer-Modelle (Professional / Executive): Inkludierte Buchungskontingente in monatlichen Retainer-Tarifen gelten für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Abrechnungsmonats und können grundsätzlich nicht in den Folgemonat übertragen werden, es sei denn, dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart.
Keine Rückvergütung bei Retainern: Eine Erstattung oder anteilige Rückvergütung von monatlichen Retainer-Gebühren für nicht in Anspruch genommene Buchungskontingente oder Beratungsleistungen ist ausgeschlossen. Das Retainer-Modell deckt die vertraglich vereinbarte Bereitstellung von Kapazitäten und Priorität ab, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Kunden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden & Pass-, Visum- sowie Einreisebestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, Morath alle für die Reisebuchung erforderlichen Daten (z. B. vollständige Namen laut Ausweisdokumenten, Geburtsdaten, Passdaten etc.) rechtzeitig und korrekt zu übermitteln.
Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde bzw. die reisenden Mitarbeiter sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung der Reise erforderlichen Reisedokumente (insbesondere Reisepass, Visa, Impfnachweise, Einreiseerlaubnisse wie ESTA/eTA sowie Zollbestimmungen) gültig sind und den Bestimmungen des jeweiligen Transit- oder Ziellandes entsprechen.
Ausschluss der Visumbeschaffung: Morath Business Travel Management übernimmt ausdrücklich keineBeantragung, Beschaffung oder formelle Prüfung von Visa oder sonstigen Einreisegenehmigungen.
Unverbindliche Beratung & Haftungsausschluss: Etwaige von Morath Business Travel Management bereitgestellte Informationen oder Hinweise zu Einreise-, Pass- oder Gesundheitsbestimmungen erfolgen rein unverbindlich und ohne Gewähr für deren Vollständigkeit oder Aktualität. Morath Business Travel Management haftet in keinem Fall für Schäden, Mehrkosten oder Folgeschäden (wie z. B. verweigerte Beförderung, Einreiseverbote oder Stornokosten), die aus einer abgelehnten Einreise, fehlenden oder unvollständigen Reisedokumenten entstehen.
5. Umbuchungen, Stornierungen & Haftung
Stornierungen und Umbuchungen von Reiseleistungen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Verbleib der Servicegebühr: Die von Morath Business Travel Management erhobene Servicegebühr (Pay-As-You-Go oder Retainer-Leistungen) ist für den durch den Vertragsabschluss erbrachten Beratungs-, Such- und Buchungsaufwand bestimmt. Sie wird bei einer späteren Stornierung, einem Reiseabbruch oder wenn der Kunde die gebuchte Reise nicht antritt (No-Show), in keinem Fall erstattet.
Fremdleistungen und Ticketkosten: Für die Erstattung von Ticketkosten (Flüge, Hotels, Mietwagen, Bahn etc.) gelten ausschließlich die Stornierungs-, Umbuchungs- und Tarifbedingungen der jeweiligen Leistungsträger (Airlines,Hotels, Veranstalter). Morath Business Travel Management unterstützt den Kunden im Rahmen des Servicepakets bei der Abwicklung, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für Erstattungen seitens der Drittanbieter.
Morath haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen. Eine Haftung für die tatsächliche Erbringung, Mängel, Verspätungen oder Ausfälle der vermittelten Leistungen der Leistungsträger ist ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Morath, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.